Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein Tätigkeitsschwerpunkt der Anwaltskanzlei TIKIR FENDO

Die Anwaltskanzlei TIKIR FENDO berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts und deckt insbesondere folgende Bereiche im Rahmen des Arbeitsrechts ab:


  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Beratung Unternehmen im Individualarbeitsrecht
  • Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Beratung bei der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Vertretung von Arbeitnehmern in Sachen Kündigungsschutz, Lohn- bzw. Gehaltsforderungen
  • Beratung in Sachen Arbeitszeugnis, Abfindung, Abmahnung etc.
  • Beratung insbesondere bei der Umstrukturierung von Unternehmen in Fragen der Mitbestimmung und der Gestaltung von Sozialplänen
  • Verhandlungen und Auseinandersetzungen über Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
  • u.v.m.

Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1999 ist Rechtsanwalt Altar Fendo schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes tätig und hat aufgrund seiner langjährigen anwaltlichen Berufserfahrung viele arbeitsgerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich im Sinne seiner Mandanten begleitet.

Erfolgreiche anwaltliche Beratung in allen Fragen des Arbeitsrechts zeichnet sich nicht nur in allgemeiner juristischer Fachkompetenz aus. Eine individuelle anwaltliche Betreuung ist maßgeblich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und zur Findung maßgeschneiderter Lösungen.

Die Anwaltskanzlei TIKIR FENDO steht Ihnen mit seiner langjährigen anwaltlichen Erfahrung vertrauensvoll zur Seite.