Familien- und Erbrecht

Im Bereich des Familien- und Erbrechts berät und vertritt die Anwaltskanzlei TIKIR FENDO ihre Klienten insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

Familienrecht:

  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren wie Ehescheidungen, Sorgerecht, Unterhalt, Umgang mit Kindern etc.
  • Gestaltung von Eheverträgen unter Berücksichtigung von Trennungs- und Scheidungsfolgenregelungen
  • Eheliches Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung
  • Rechtliche Begleitung bei einer notariellen Beurkundung des Versorgungsausgleichs
  • u.v.m.

Erbrecht:

  • Verfügungen von Todes wegen aller Art einschließlich der rechtlichen Begleitung bei einer notariellen Beurkundung
  • Untersuchung von Ehe- und Erbverträgen unter Einbeziehung von unternehmerischen Nachfolgeregelungen
  • u.v.m.